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Kostentransparenz von Anfang an

Unserem Selbstverständnis als Dienstleister entspricht es, offen über Preise zu sprechen.

 

Ein erstes Informationsgespräch mit unserer Kanzlei, in dem wir mit Ihnen die Konditionen für unser Tätigwerden vereinbaren, ist daher auch immer kostenlos.

 

Unsere Preisfindung trägt dabei folgenden Grundsätzen Rechnung:

  • Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist eine wertvolle Tätigkeit. Eine gute Rechtsberatung hat deshalb auch ihren Preis. 
  • Im Rahmen bestimmter Beratungsangebote können wir Ihnen unsere Leistung zu einem Pauschalpreis erbringen. 
  • Im Übrigen berechnen wir Ihnen für unsere Leistung ein Stundenhonorar, mindestens aber die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 
  • Im Falle der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen - mit Ausnahme eines eventuellen Selbstbehalts - regelmäßig keine weiteren Kosten.